Wohnungstyp | Geschäftseinheit |
Gesamtfläche ca. | 32 m² |
Verkaufsfläche ca. | 29 m² |
Stromverbrauch | 12,50 kWh/(m²*a) |
Endenergiebedarf | 162,10 kWh/(m²*a) |
Ort | 69469 Weinheim |
Diese charmante Geschäftseinheit wurde bereits als Reisebüro oder Nagelstudio genutzt. Die Möglichkeiten sind vielfältig.
Über 2 Stufen erreichen Sie den hellen Eingangsbereich (ca. 10 m²) mit Theke und Kühlschrank. Sollten Sie diese nicht nutzen wollen, wird diese selbstverständlich entfernt.
Über eine Stufe erreichen Sie einen weiteren Verkaufsraum mit großem Schaufenster (ca. 10 m²). Eine separater Raum mit Waschbecken ist über über einen kleinen Flur zu erreichen. Das Fenster ist diesem Raum ist zum Hinterhof ausgerichtet und bietet aufgrund eines Milchglasfensters ausreichend Privatsphäre, um ggf. kosmetische Behandlungen durchzuführen.
Die Räume sind mit einem hellen Laminat und hellen Zimmertüren geschmackvoll gestaltet. Das WC mit Waschbecken befindet sich in einer Zwischenetage.
Gerne zeigen wir Ihnen diese schöne Immobilie bei einer unverbindlichen Besichtigung.
Die von uns angebotene Immobilie befindet sich Ecke Hauptstaße/ Friedrichstaße. Zum Marktplatz sind es wenige Gehminuten. Das Werner-HeisenbergGymnasium befindet sich in unmittelbarer Nähe.
Weinheim ist eine bezaubernde Kleinstadt im Nordwesten von Baden-Württemberg, im sonnenverwöhnten Rhein-Neckar-Kreis. Beste Infrastruktur, alle Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten etc. sind vor Ort und schnell zu erreichen. Direkte Autobahnanbindung zu A5 und A6.
Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.
Für die Richtigkeit der gemachten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Die Information in der vorliegenden Form haben wir vom Eigentümer bzw. Auftraggeber erhalten und in diesem Angebot weitergegeben, ohne Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
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