Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG GmbH & Co. KG, Institutstr. 7, 69469 Weinheim

1. Die Mitteilungen und Informationen der Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe der Mitteilungen und Informationen an Dritte ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG gestattet. Gibt der Auftraggeber diese ohne Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision an die Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt. Dem Auftraggeber ist gestattet, einen geringeren Schaden der Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nachzuweisen.

2. Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über die Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG einzuleiten.

3. Das Immobilienangebot der Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG und das von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden. Die Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG überprüft die vom Anbieter erhaltenen Informationen nicht auf deren Richtigkeit, es sei denn, die Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG daher nicht übernehmen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen die Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich.

4. Die Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für unrichtige Angaben. Die Verjährung richtet sich dabei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, verjähren dessen Schadensersatzansprüche in drei Jahren von deren Entstehung an, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrages.

5. Die entgeltliche Tätigkeit auch für den anderen Teil ist ausdrücklich gestattet.

6. Die Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages einzuschalten.

7. Kommt infolge der Tätigkeit der Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG ein Vertrag oder eine vertragsähnliche Bindung zustande (z.B. Vorvertrag, Vertragsangebot oder Vorkaufsrecht das später angenommen wird), so ist eine Provision in Höhe von 3,57 % inkl. der gesetzlichen MwSt. von beiden Parteien (Verkäufer und Käufer) an die Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG zur Zahlung fällig. Wird statt des Ankaufs eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so sind bei Vertragsabschluss 2,38 Monatsmieten/Pacht inkl. der gesetzlichen MwSt. vom Vermieter bzw. Verpächter, bei Gewerbe 3,57 Monatsmieten/Pacht inkl. der gesetzlichen MwSt. vom Mieter bzw. Pächter an die Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG zu zahlen.

Die Provisionsforderung wird mit Abschluss des Kauf- bzw. Miet- oder Pachtvertrages zur Zahlung fällig. Irrtum, Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung bleiben vorbehalten.

8. Die Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG hat einen Anspruch auf Anwesenheit beim notariellen Vertragsabschluss. Die Provisionsabrechnung erfolgt aufgrund des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes.

9. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder auf Grund eines Rücktrittsvorbehalts oder aus sonstigen Gründen gegenstandslos wird.

10. Des Weiteren ist der Provisionsanspruch auch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht.

11. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 6% zu zahlen, es sei denn, dass aus einem anderem Rechtsgrund höherer Zinsen verlangt werden können. Ist ein Verbraucher nicht beteiligt, beträgt der Zinssatz mindestens 8 % über dem Basissatz. Der Auftraggeber kann einen geringeren Schaden der Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nachweisen.

12. Sollte keine individuelle Vereinbarung, welche der Schriftform bedarf, vorliegen, so schuldet die Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit. Nachweistätigkeit beschränkt sich gegenüber einem Kauf-, Miet- bzw. Pachtinteressenten auf die Benennung und Beschreibung eines konkreten Objektes.

13. Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsangelegenheit bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, der Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG mitzuteilen und zu nachzuweisen. Die Mitteilung sowie der Nachweis haben in Schriftform zu erfolgen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.
Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsschluss vorzulegen.
Die Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG ist zu diesem Zwecke berechtigt, die erforderlichen Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Beteiligten einzuholen.

14. Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG.

15. Die Abdingung und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.

16. Soweit gesetzlich eine Vereinbarung des Gerichtsstands zulässig ist, gilt Weinheim an der Bergstraße als Gerichtsstand vereinbart.

 

 

Ihr Direkter Kontakt
Meral Willmann
Immobilienmaklerin (IHK) Meral Willmann Rufen Sie uns an!06201 87 58 80
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