Saniertes Büro mit 2 Zimmern in verkehrsgünstiger Lage

Büro
Vermietet
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Objektart Büro
Provision für Mieter Nein
Kaution 2 Monatmieten
Büro-/Praxisfläche: 78 m²
Endenergiebedarf in Bearbeitung
Ort 68305 Mannheim, Waldhof
Information
Modernisierung
2019
Objektzustand
Saniert
Heizungsart
Gas-Heizung
Energieausweis
in Bearbeitung
Energieausweistyp
in Bearbeitung
Wesentliche Energieträger
Gas
Energie­effizienz­klasse
in Bearbeitung
Ausstattung
  • Einbauküche
  • Laminatboden
  • WC
  • Provisionsfrei
  • Küche
  • Balkon
  • Rollläden
  • Bodenbelag Laminat
Objektbeschreibung

Diese schöne Büroeinheit befindet sich in zentraler und verkehrsgünstiger Lage in Mannheim (Waldhof). Das Büro wurde vor ca. einem Jahr saniert und kann kurzfristig übernommen werden.

Insgesamt stehen Ihnen ca. 78 m², aufgeteilt auf 2 Zimmer, zur Verfügung. Die Räume sind sehr hell, frisch gestrichen und mit einem schönen Laminat belegt. Sie haben Platz für mehrere Bürotische und ein Besprechungs-/oder Chefzimmer.

Alternativ ist das Büro auch als Praxis für Physiotherapie, Schulungen/Seminar, Fahrschule und viele andere Konzepte geeignet.

Eine separate Küche, Staufläche im Flur, ein WC und ein kleiner Balkon runden dieses Angebot ab. Das Büro ist mit einer Gasheizung ausgestattet und der Boden mit Laminat belegt

Wir freuen uns, Ihnen dieses Büro bei einer gemeinsamen Besichtigung präsentieren zu dürfen.

Lage

Die Immobilie befindet sich im gewachsenen Stadtteil Waldhof, welcher als traditionelles Arbeiterviertel gilt. Öffentliche Verkehrsmittel befinden sich in unmittelbarer Nähe.

Mannheim ist das kulturelle und wirtschaftliche Zentrum der Metropolregion Rhein-Neckar mit 2,4 Mio. Einwohnern und rd. 918.400 Beschäftigten.

Rund 72% der Mannheimer Beschäftigten arbeiten im Dienstleistungssektor. Hochspezialisierte Software- und IT- Unternehmen sind neben innovativen Biotechnologie-Firmen und kreativen Dienstleistern zahlreich vertreten.

Geldwäsche

Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.

Sonstiges

Für die Richtigkeit der gemachten Angaben können wir keine Gewahr übernehmen. Die Informationen in der vorliegenden Form haben wir vom Eigentümer bzw. Auftraggeber erhalten und in diesem Angebot weitergegeben, ohne Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit.

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Ihr Direkter Kontakt
Isabelle Winkler
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