Haustyp | Eigentumswohnung |
Etage | 1 von 3 |
Wohnfläche ca. | 65 m² |
Zimmer | 2 |
Endenergiebedarf | 36 kWh/(m²*a) |
Ort | 69469 Weinheim |
Diese neuwertige, hochwertige und geräumige 2- Zimmer Wohnung befindet sich in zentraler Lage der Weinheimer Nordweststadt. Sie ist Teil des gepflegten und modernen Neubau-Komplexes ‚Forum Living‘. Sie befindet sich im einem äußert modernen Neubau von insgesamt 9 Wohnungen. Ein lichtdurchfluteter großer Wohn- und Essbereich mit offener Küche grenzt direkt an den gemütlichen und sonnigen Balkon. Die hochwertige Einbauküche mit modernster Ausstattung und separater Sitzgruppe ergänzen dieses attraktive Immobilienangebot.
Diese Wohnung verfügt weiterhin über ein großes Schlafzimmer, einem exklusiven Tageslichtbad mit Walkin Dusche sowie einem geräumigen Abstellraum in direkter Nähe zum Küchen- und Wohnbereich. Die Wohnung ist ausschließlich mit hochwertigen Böden ausgestattet und hat Fußbodenheizung sowie elektrische Rollläden. Ein Außenstellplatz, ein Kellerraum, ein Fahrradraum und eine geräumige Waschküche runden dieses Immobilienangebot ab.
Wir freuen uns Ihnen diese schöne Eigentumswohnung bei einer unverbindlichen Besichtigung präsentieren zu können. „Man lebt nur einmal, wir zeigen Ihnen, Wo!“
Meral Willmann und Ihr Team stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und freuen sich über Ihren Anruf 06201-875880.
Weinheim wird auch die Perle der Bergstraße genannt. Zwei Burgen, Schlosspark und Exotenwald, die romantische Altstadt und der mediterrane Marktplatz sind Highlights dieser entzückenden Kleinstadt.
Grunderwerbsteuer, Notar und Gerichtskosten trägt der Käufer.
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Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.
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