Haustyp | Penthouse |
Baujahr | 2014 |
Wohnfläche ca. | 138,00 m² |
Zimmer | 3 |
Endenergiebedarf | 94,30 kWh/(m²*a) |
Ort | 69469 Weinheim |
Die von uns angebotene Luxus Penthouse Wohnung befindet sich in einer modernen kleinen Wohneinheit in gefragter Lage von Weinheim.
Die Wohnung verfügt über ca. 138 m² Wohnfläche und ist durchgehend luxuriös ausgestattet.
Bequem und stufenlos erreichen Sie über einen eigenen Lift direkt das Entrée dieser äußerst großzügigen und lichtdurchfluteten Penthouse Wohnung im 4. OG mit wunderbarem Blick auf die zwei Burgen Weinheims.
Die hochwertige Einbauküche mit Speisekammer ist mit allem Komfort ausgestattet. Ihnen steht ein großes und helles Wohn-/Esszimmer mit Zugang zur Dachterrasse mit elektrischer Markise zur Verfügung. Dies bietet Ihnen und Ihren Gästen die Möglichkeit allein oder gemeinsam die fantastischen Sonnenuntergänge bei einem Gläschen Wein zu genießen.
Darüber hinaus verfügt die Immobilie über zwei großzügig geschnittene Schlafzimmer, ein hochwertig ausgestattetes Tageslichtbad mit Walk-In Dusche, Badewanne und zwei Waschbecken, sowie ein separates Gäste-WC.
Die in allen Räumen verlegte Fußbodenheizung kann im Sommer ebenso auf Kühlung umgestellt werden und vermittelt puren Luxus!
Eine Garage Kellerraum runden dieses attraktive Immobilienangebot ab.
Wir freuen uns, Ihnen diese einmalige Penthouse Wohnung bei einer gemeinsamen Besichtigung präsentieren zu dürfen.
„Man lebt nur einmal, wir zeigen Ihnen, wo!“
Meral Willmann und Ihr Team stehen Ihnen jederzeit zur
Verfügung und freuen sich über Ihren Anruf 06201-875880.
Weinheim wird auch die Perle der Bergstraße genannt. Zwei Burgen, Schlosspark und Exotenwald, die romantische Altstadt und der mediterrane Marktplatz sind Highlights dieser entzückenden Kleinstadt. Die Wohnung befindet sich in bester Stadtlage in unmittelbarer Nähe des Markplatzes, des Hermannshofes und des Exotenwaldes.
Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.
Für die Richtigkeit der gemachten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Die Information in der vorliegenden Form haben wir vom Eigentümer bzw. Auftraggeber erhalten und in diesem Angebot weitergegeben, ohne Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
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