Attraktive Ladeneinheit in Innenstadtlage von Weinheim


Eigenschaft | Wert |
---|---|
Objektart | Laden |
Baujahr | 1996 |
Verkaufsfläche | ca. 84,20 m² |
Gesamtfläche | ca. 117,60 m² |
Endenergiebedarf | 61 kWh/(m²*a) |
Ort | 69469 Weinheim |
- Fußbodenheizung
- Bodenbelag: Laminat
- Bodentiefe Schaufenster
- Öffentliche Parkplätze ausreichend vorhanden
- Fußweg zu öffentl. Verkehrsmitteln 1 Min.
- Fahrzeit nächster Hauptbahnhof 5 Min.
- Fahrzeit zur nächsten BAB:7 Min.
- Fahrzeit nächster Flughafen 45 Min.
Diese Immobilie ist bestens geeignet für Handel oder Dienstleistung. Sie befindet sich im Bereich der Fußgängerzone und ist umgeben von inhabergeführten Geschäften.
Die 84 m² große Verkaufsfläche mit ihren großzügigen Fensterfronten bietet durch ihren Zuschnitt vielfache, individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
Ein 16 m² großer Raum zur Gartenseite eignet sich ideal als Büro/Besprechungszimmer oder als Behandlungsraum. Ebenso steht Ihnen ein weiterer Raum mit 8 qm als Umkleide, Personalraum oder Lagerraum zur Verfügung.
Die von uns angebotene Gewerbeeinheit ist bestens geeigent für ein Kosmetikstudio, Sportstudio oder für ein Versicherungs/Anwaltsbüro.
Wir freuen uns auf die gemeinsame Besichtigung mit Ihnen.
Gut frequentierte Innenstadtlage von Weinheim, in unmittelbare Nähe des historischen Marktplatzes, des Schlosses und weitläufiger Grünanlagen, öffentliche Parkplätze ausreichend vorhanden.
Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe, Fahrradstellplätze vor dem Geschäft. Hervoragene Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.
Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.
Für die Richtigkeit der gemachten Angaben können wir keine Gewahr übernehmen. Die Informationen in der vorliegenden Form haben wir vom Eigentümer bzw. Auftraggeber erhalten und in diesem Angebot weitergegeben, ohne Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
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