Kaltmiete | 1.300 € monatl. Miete |
Objektart | Büro |
Miete-/Kaufobjekt | Miete |
Büro-/Praxisfläche | ca. 88,00 m² |
Nebenkosten | 250,00 € pro Monat oder pro m² (entsprechend der Angabe bei der Miete) |
Anzahl der Parkflächen | 2 |
Preis/Parkfläche | 100 € |
Baujahr | 1868 |
Endenergiebedarf | 169,60 kWh/(m²*a) |
Ort | 69469 Weinheim |
Zur Vermietung steht eine repräsentative Büroeinheit in einer im Jahr 1868 erbauten historischen Unternehmervilla. Diese befindet sich in zentraler Innenstadtlage von Weinheim und wurde vollständig unter Beachtung aller denkmalrechtlichen Auflagen kernsaniert. Die Kombination aus historischem Charme und modernster Ausstattung macht diese Immobilie zu einem idealen Standort für Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Versicherungsbüro, Maklerbüro, Werbeagenturen und ähnliche Berufsgruppen.
Die Büroeinheit verfügt über einen separaten Eingang, der durch den wiederhergestellten historischen Eingang der Villa zugänglich ist. Durch die gekonnte Raumaufteilung wurden drei repräsentative und lichtdurchflutete Büroräume geschaffen, die sowohl für kreative als auch für beratende Tätigkeiten optimal geeignet sind.
Abgerundet wird die moderne Ausstattung mit einem Tageslicht- Duschbad.
Diese exklusive Büroeinheit bietet die perfekte Balance aus historischem Charme und modernem Komfort – ein repräsentativer Standort für Ihre Geschäftstätigkeit inmitten der Weinheimer Innenstadt.
Die Büroräume werden abgerundet durch einen 14 qm² großen Freisitz und eine ca. 30 qm² große Hoffläche, die für 1-2 PKW Stellplätze genutzt werden können.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich an Unternehmer, die steuerpflichtige Umsätze tätigen.
Meral Willmann und Ihr Team stehen Ihnen jederzeit zur
Verfügung und freuen sich über Ihren Anruf 06201-875880.
Die Gewerbeeinheit liegt in einer attraktiven und gut erreichbaren Lage in der Innenstadt von Weinheim. Die Umgebung bietet eine hervorragende Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und öffentlichen Verkehrsanbindungen, die eine optimale Erreichbarkeit für Mitarbeiter und Kunden gewährleisten.
Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.
Für die Richtigkeit der gemachten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Die Information in der vorliegenden Form haben wir vom Eigentümer bzw. Auftraggeber erhalten und in diesem Angebot weitergegeben, ohne Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
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