Objektart | Büro |
Mietdauer | langfristig |
Miet-/Kaufobjekt | Miete |
Büro-/Praxisfläche: | ca. 63 m² |
Ort | 69469 Weinheim |
Diese schöne Büroeinheit befindet sich in einem denkmalgeschützten Gebäude in zentraler Lage von Weinheim. Das Büro wurde gerade renoviert (neuer Boden) und kann kurzfristig übernommen werden. Insgesamt stehen Ihnen ca. 63 m², aufgeteilt auf 2 Zimmer, zur Verfügung. Die Räume sind sehr hell, weiß gestrichen und mit einem schönen Laminat belegt. Sie haben Platz für mehrere Bürotische und ein separates Besprechungs-/oder Chefzimmer.
Alternativ ist das Büro z.B. auch als Praxis für Physiotherapie, Schulungen/Seminar, Fahrschule und viele andere Konzepte geeignet.
Eine separate Teeküche und ein WC runden dieses Angebot ab. Das Büro wird mit einer Gasheizung beheizt (nicht in den Nebenkosten enthalten).
Wir freuen uns, Ihnen dieses einmalige Büro bei einer gemeinsamen Besichtigung präsentieren zu dürfen.
Die ca. 45.000 Einwohner große Kreisstadt Weinheim ist eine der beliebtesten Wohnadressen in der Metropolregion Rhein-Neckar.
Das Büro befindet sich im Herzen Weinheims in unmittelbarer Nähe zum Marktplatz. Die malerische Altstadt, die Fußgängerzone, den Schlosspark und den Marktplatz mit seinen zahlreichen Restaurants erreicht man in wenigen Gehminuten. Öffentliche Parkplätze und Parkhäuser sind rund um den Marktplatz vorhanden.
Weinheim ist wegen seiner hervorragenden Infrastruktur und idealen Verkehrsanbindung eine der beliebtesten Städte der Region. Durch die Anbindung an die A5 und A659 ist man in kürzester Zeit in den umliegenden Städten Weinheim(ca. 18 km) und Heidelberg (ca. 23 km). Zum internationalen Flughafen Frankfurt benötigt man ca. 45 Minuten (64 km). Die Straßenbahn mit Haltestelle unweit der angebotenen Wohnung fährt in regelmäßigem Takt nach Weinheimund Heidelberg. Vom Hauptbahnhof hat man Anschluss an den Fernverkehr.
Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.
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