Denkmalschutz | |
Wohnungstyp | Maisonette |
Baujahr | 1756 |
Wohnfläche ca. | 130 m² |
Zimmer | 6 |
Ort | 69488 Birkenau |
Wenn Sie auf der Suche nach einer besonderen Immobilie sind und sich an einem großen, angelegten Garten erfreuen, dann ist diese individuelle Immobilie genau das Richtige für Sie.
Das ursprünglich im 17. Jahrhundert erbaute Fachwerkhaus wurde 2023 liebevoll kernsaniert, die schönen Holzbalken sowie die alten Holzböden wurden teilweise erhalten.
Die erste Etage ist wie folgt aufgeteilt: Ein Wohn/Esszimmer, eine hochwertige Einbauküche, ein großes Tageslichtbad mit Dusche, zwei weitere Zimmer und ein Abstellraum.
Auf der zweiten Etage befinden sich drei Schlafzimmer, ein modernes Tageslichtbad mit zwei Handwaschbecken, eine große Walk-In Dusche sowie eine kleine Abstellkammer.
Das Highlight dieses besonderen Ensembles ist der traumhaft angelegte Garten und die wunderschöne Terrasse.
Wir freuen uns, Sie zu einer unverbindlichen Besichtigung dieser Immobilie einladen zu können.
„Man lebt nur einmal, wir zeigen Ihnen, wo!“
Meral Willmann und Ihr Team sind jederzeit für Sie erreichbar und freuen sich über Ihren Anruf 06201-875880.
Die besondere Immobilie befindet sich in verkehrsgünstiger Lage von Birkenau im Odenwald. Birkenau ist eine Gemeinde des südhessischen Kreises Bergstraße. Der Ort hat den Beinamen „Das Dorf der Sonnenuhren“ und wird von der Weschnitz durchflossen. Birkenau besitzt eine gute Infrastruktur mit einem vielfältigen Vereinsleben inmitten einer der interessantesten, schönsten und wirtschaftlich stärksten Regionen Deutschlands. Für Familien mit Kindern bietet Birkenau diverse Kindergärten, eine Grundschule sowie Haupt- und Realschule.
In 4 km Entfernung liegt die Zweiburgen-Stadt Weinheim an der badischen Bergstraße mit ihrem historischen Altstadtkern. Hier sind mehrere Gymnasien und Privatschulen vorhanden. Über den nahgelegenen Autobahnanschluss ist Heidelberg nach 25 km und Mannheim nach 20 km zu erreichen.
Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.
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