Wohnungstyp | Etagenwohnung |
Wohnfläche ca. | 145 m² |
Zimmer | 5 |
Endenergiebedarf | in Bearbeitung |
Ort | 69509 Mörlenbach |
Diese einmalige Wohnung mit ca. 145 m² Wohnfläche befindet sich in ruhiger Lage in Mörlenbach (Ortsteil Vöckelsbach). Das Dreifamilienhaus wurde 1981 auf einem schönen Hanggrundstück erbaut. Sie genießen hier absolute Ruhe und einen traumhaften Ausblick über die Wiesen.
Die Wohnung hat einen guten Grundriss und lässt keine Wünsche offen: Ihnen steht ein großes Wohnzimmer mit Zugang auf den Balkon, ein Esszimmer mit angrenzender Küche, drei Schlafzimmer, ein Ankleidezimmer, ein Badezimmer und ein Gäste-WC zur Verfügung. Traumhaft ist der Kamin im Wohnzimmer, der für gemütliche Stunden sorgt. Ansonsten wird die Wohnung mit einer Fußbodenheizung geheizt. Das großzügige Badezimmer ist mit einer Badewanne und einer separaten Dusche ausgestattet.
Ein Außenstellplatz, eine gemeinschaftliche Waschküche und Abstellfläche im Keller runden das Angebot ab.
Wir freuen uns, Ihnen diese einmalige Wohnung bei einer gemeinsamen Besichtigung präsentieren zu dürfen!
Mörlenbach ist eine Gemeinde des Kreises Bergstraße im Süden von Hessen. Die Gemeinde liegt im Odenwald etwa 25 km nördlich von Heidelberg und rund 30 km nordöstlich von Mannheim. Sie befindet sich an der B 38 und wird von der Weschnitz und dem namensgebenden Mörlenbach durchflossen. Einkaufsmöglichkeiten, Kindergarten, Schulen und viele Vereine sind hier zu finden.
Über den Saukopftunnel erreichen Sie während der Hauptverkehrszeiten Weinheim in ca. 20 Minuten und im Anschluss über die A5 verkehrsgünstig Frankfurt, Mannheim und Heidelberg.
Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.
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