Wohnungstyp | Etagenwohnung |
Baujahr | 1613 |
Wohnfläche ca. | 120 m² |
Zimmer | 4 |
Endenergiebedarf | laut Gesetz nicht erforderlich |
Ort | 69469 Weinheim |
Diese schöne 4 -Zimmerwohnung befindet sich in einem denkmalgeschützten Gebäude aus dem Baujahr 1613 in der Altstadt von Weinheim.
Das Gebäude aus der Gründerzeit ist in einem sehr gepflegten Zustand. Ihnen stehen ein großes Wohnzimmer mit kleinem Erker, ein Esszimmer, zwei Schlafzimmer, eine geräumige Küche sowie ein innenliegendes Bad mit Wanne zur Verfügung.
Die Gasetagenheizung und die elektrischen Leitungen wurde in den vergangenen Jahren erneuert bzw. ausgetauscht.
Ein schöner Balkon sowie der liebevoll gepflegte Innenhof runden dieses besondere Immobilienangebot ab. Wenn Sie auf der Suche nach einer Wohnung oder einem Atelier mit individuellem Charakter sind, ist diese Immobilie ideal.
Wir freuen uns, Ihnen diese Immobilie bei einer unverbindlichen Besichtigung zeigen zu dürfen.
„Man lebt nur einmal, wir zeigen Ihnen, wo!“
Meral Willmann und Ihr Team stehen Ihnen jederzeit
zur Verfügung und freuen sich über
Ihren Anruf 06201-875880.
Die Altstadt mit malerischen Gassen und Fachwerkhäusern, der mediterrane Marktplatz, die Burgen und das Schloss sind ein Anziehungspunkt. Ganz besonders ist, dass die Gerberbach direkt vor Ihrer Tür entlang plätschert und Sie nur wenige Gehminuten vom Marktplatz entfernt sind. Alle Bedürfnisse des täglichen Lebens wie Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten, Schule, Arztpraxen, etc. können fußläufig erreicht werden.
Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.
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