Wohnungstyp | Etagenwohnung |
Baujahr | 1960 |
Wohnfläche ca. | 105 m² |
Zimmer | 3 |
Endenergiebedarf | 150 kWh/(m²*a) |
Ort | 68165 Mannheim |
Die elegante, ca. 105 qm große Wohnung befindet sich im 3. OG eines top gepflegten Mehrfamilienhauses (insgesamt 5 Etagen) und ist bequem mit dem Aufzug zu erreichen. Schon beim Betreten der Wohnung beeindruckt der großzügige, schicke Eingangsbereich (mit Einbaugarderobe) ausgestattet mit edlen Marmorfliesen mit Bordüre.
Das lichtdurchflutete Wohnzimmer hat bodentiefe Fenster mit elektrischen Rollläden, sowie luftige Sommerrollos und bietet einen sehr schönen Blick auf alte Villen und ins Grüne.
Des Weiteren gibt es 2 Schlafzimmer mit edlen Parkettböden, ein Tageslichtbad mit Wanne, Waschbecken, Bidet und WC, sowie Waschmaschinenanschluss, eine geräumige Küche separater Speisekammer mit Fenster und Zugang zum Süd-West Balkon, sowie einen Flur mit Einbauschrank.
Die Wohnung ist schick und hochwertig und eignet sich hervorragend für 2 Personen. Es ist kein Grundriss vorhanden. Die Kaltmiete ist inklusive Möblierungskosten.
Die Immobilie befindet sich in der gefragtesten Wohngegend der Mannheimer Oststadt.
Alle Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Schulen, Krankenhäuser, Ärzte und Freizeitmöglichkeiten sind fußläufig zu errreichen.
Der Wasserturm, das Wahrzeichen Mannheims, befindet sich in unmittelbarer Nähe. In dieser Wohngegend sind solche Wohnungen eine Rarität.
Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.
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