3 Zimmer-Wohnung in guter, gefragter Lage in Weinheim-West

Etagenwohnung
Vermietet
3 Zimmer Wohnung Weinheim 3 Zimmer Wohnung Weinheim 3 Zimmer Wohnung Weinheim 3 Zimmer Wohnung Weinheim 3 Zimmer Wohnung Weinheim 3 Zimmer Wohnung Weinheim 3 Zimmer Wohnung Weinheim
Wohnungstyp Etagenwohnung
Baujahr 1957
Wohnfläche ca. 70 m²
Zimmer 3
Endenergiebedarf 82,88 kWh/(m²*a)
Ort 69469 Weinheim
Information
Etage
1 von 3
Schlafzimmer
2
Badezimmer
1
Garage/Stellplatz
1
Objektzustand
Erstbezug nach Sanierung
Ausstattung
Gehobene Qualität
Haustiere
Ja
Modernisierung
Sanierung zuletzt 2018
Kaution
3 Monatmieten
Heizungsart
Zentralheizung
Energieausweis
liegt vor
Energieausweistyp
Bedarfsausweis
Wesentliche Energieträger
Gas
Baujahr laut Energieausweis
1957
Energie­effizienz­klasse
C
Ausstattung
  • elektrische Rollläden
  • kleiner französischer Balkon im Treppenhaus
  • Balkon/ Terrasse
  • Keller
  • Garten/ -mitbenutzung
Objektbeschreibung

Lichtdurchflutete Wohnung im 1. OG einer kleinen Wohneinheit. Die ca. 70 m² verteilen sich auf ein Wohnzimmer, 2 Schlafzimmer, eine Küche und ein modernes Tageslichtbad mit Wanne und Dusche. Zur Wohnung gehört ein Keller und eine Waschküche. Ein schöner Garten steht zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung. Lassen Sie sich von dieser ruhigen Immobilie verzaubern.

Lage

Die Wohnung liegt zentral in der Weinheimer Weststadt - fussläufig zur OEG Haltestelle. Alle Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten etc. sind in der Nähe zu erreichen. Direkte Autobahnanbindung zu A 5 und A 6 und gute Bahnanbindung.

Geldwäsche

Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.

Sonstiges

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Meral Willmann
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