Wohnungstyp | Etagenwohnung |
Heizkosten | in Nebenkosten enthalten |
Wohnfläche ca. | 91 m² |
Zimmer | 3 |
Endenergiebedarf | 68,8 kWh/(m²*a) |
Ort | 69469 Weinheim |
Diese hochwertige barrierefreie 3 Zimmerwohnung mit ca. 91 m² Wohnfläche befindet sich im 2. Obergeschoss eines modernen Mehrfamilienhauses in zentraler Innenstadtlage von Weinheim. Von der Tiefgarage gelangen Sie mit dem Aufzug barrierefrei direkt in die Wohnung. Hier stehen Ihnen 3 Zimmer und zwei Bäder zur Verfügung. Das helle und offene Wohn-/Esszimmer besticht insbesondere durch den Blick in die Gartenanlage.
Der Balkon ist nach Süden ausgerichtet, sodass Sie die Sonne genießen können. Die hochwertige Einbauküche (zzgl. 120 €/Monat) wird nicht nur einen Hobbykoch begeistern. Die Wohnung bietet Ihnen zudem ein Büro oder Kinderzimmer sowie ein Gästebad. Das Schlafzimmer verfügt über ein Badezimmer en suite, welches mit einer großen Walk-In Dusche und einer Badewanne ausgestattet ist.
Die Wohnung ist durchgehend hochwertig mit Parkett oder Steinboden sowie einer Fußbodenheizung ausgestattet.
Ein Tiefgaragenstellplatz (zzgl. 90 €/Monat), ein Kellerraum, Fahrradraum und eine Waschküche runden das Angebot ab.
Wir freuen uns, Ihnen diese schöne Wohnung bei einer gemeinsamen Besichtigung präsentieren zu dürfen!
Die Wohnung befindet sich in der Innenstadt von Weinheim. Einkaufsmöglichkeiten, Ärtze und der Hauptbahnhof sind in weinigen Minuten zu ereichen. Weinheim wird auch die Perle der Bergstraße genannt.
Zwei Burgen, Schlosspark und Exotenwald, die romantische Altstadt und der mediterrane Marktplatz sind Highlights dieser entzückenden Kleinstadt. Die von uns angebotene Immobilie befindet sich in einer der begehrtesten Wohnlagen Weinheims.
Für Spaziergänger und Jogger ist die unmittelbare Nähe zum Exotenwald ideal.
Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.
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