3,5 Zimmerwohnung mit Aufzug und Dachterrasse in Weinheim-Stadt

Wohnung
Vermietet
3,5 Zimmer Wohnung in Weinheim 3 Zimmer Etagenwohnung in Weinheim 3 Zimmer Etagenwohnung in Weinheim 3 Zimmer Etagenwohnung in Weinheim 3,5 Zimmer Wohnung in Weinheim 3 Zimmer Etagenwohnung in Weinheim 3 Zimmer Etagenwohnung in Weinheim 3 Zimmer Etagenwohnung in Weinheim 3 Zimmer Etagenwohnung in Weinheim
Wohnungstyp Wohnung
Wohnfläche ca. 114 m²
Zimmer 3,5
Endenergiebedarf 131,00 kWh/(m²*a)
Ort 69469 Weinheim
Information
Baujahr
1995
Schlafzimmer
2
Badezimmer
1
Tiefgaragen-Stellplatz
2
Haustiere
Nach Vereinbarung
Heizungsart
Fußbodenheizung
Energieausweis
liegt vor
Energieausweistyp
Bedarfsausweis
Wesentliche Energieträger
Gas
Baujahr laut Energieausweis
1995
Energie­effizienz­klasse
D
Ausstattung
  • Fliesen
  • Fußbodenheizung
  • Videosprechanlage
  • Funkgesteuertes Rolltor TG
  • Balkon/ Terrasse
  • Keller
  • Personenaufzug
  • Gäste-WC
Objektbeschreibung

Die reizvolle Stadtwohnung befindet sich in zentraler Lage in Weinheim und besticht insbesondere durch einen tollen Grundriss und Helligkeit.

Von der ansprechenden Diele gelangt man in den großzügigen Wohn-/Essbereich mit Zugang zur überdachten Dachterrasse. Zwei Schlafzimmer, ein Badezimmer, ein Gäste-WC sowie ein Keller runden dieses Immobilienangebot ab. Im Badbereich befindet sich genug Platz für Ihre Waschmaschine und den Trockner. Die Wohnung ist mit pflegeleichten Fliesen ausgestattet.

Zur Immobilie gehören zwei Stellplätze in der Tiefgarage (zzgl. 100 € im Monat).

Wir freuen uns, Ihnen die Wohnung bei einer gemeinsamen Besichtigung präsentieren zu dürfen.

Rufen Sie uns an 06201875880.

Lage

Die reizvolle Immobilie befindet sich in unmittelbarer Nähe, der Innenstadt. Alle Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten sind fußläufig erreichbar, ebenso der Weinheimer Bahnhof. Gute und schnelle Anbindung zur A5 und A6.

Eine ruhige und doch zentrale Lage ist gegeben.

Geldwäsche

Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.

Sonstiges

Für die Richtigkeit der gemachten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Die Information in der vorliegenden Form haben wir vom Eigentümer bzw. Auftraggeber erhalten und in diesem Angebot weitergegeben, ohne Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit.

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Meral Willmann
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