Wohnungstyp | Etagenwohnung |
Heizkosten | in Nebenkosten enthalten |
Wohnfläche ca. | 74 m² |
Zimmer | 2 |
Endenergiebedarf | 111,90 kWh/(m²*a) |
Ort | 69502 Hemsbach |
Das ruhig gelegene MFH mit 7 Parteien aus dem Baujahr 1994 befindet sich im Herzen Hemsbachs und besticht durch ein einladendes, helles und großzügiges Treppenhaus. Die gepflegte Wohnung im 1. OG (ohne Aufzug) ist wie folgt aufgeteilt:
Großzügiger und charmanter Wohn-/Essbereich mit bodentiefen Fenstern und Zugang zum gemütlichen Balkon zur Westseite, der zum Verweilen einlädt.
Die Einbauküche in der hellen und funktional eingerichteten Küche kann gegen Ablöse von der Vormieterin übernommen werden. Das Tageslichtbadezimmer ist mit hellen Fliesen, Badewanne und separater Dusche ausgestattet. Das schön geschnittene Schlafzimmer ist ruhig zu einer kleinen Gasse gerichtet und bietet ausreichend Platz für ein großes Bett und einen großen Kleiderschrank.
Die Wohn- und Schlafräume sind mit Laminat ausgestattet. Zur Wohnung gehören ebenfalls ein separates Gäste-WC und eine praktische Abstellkammer.
Ein Außenstellplatz (zzgl. 40 €/Monat), ein gemeinschaftlicher Waschraum und ein eigener gemauerter Keller mit Stromanschluss runden das Angebot ab.
Wir freuen uns, Ihnen diese schöne Wohnung bei einer gemeinsamen Besichtigung präsentieren zu dürfen.
Hemsbach ist eine Stadt mit ca. 12.000 Einwohnern im RheinNeckar-Kreis in Baden-Württemberg. Hemsbach ist verkehrstechnisch sehr gut angebunden und direkt an die BAB 5 angeschlossen. Die Städte Mannheim, Heidelberg, Darmstadt und Frankfurt sind damit sehr gut zu erreichen. Einkäufe des täglichen Bedarfs können Sie auch sind zu Fuß erledigen.
Hemsbach bietet ein reges Vereinsleben, viele Freizeitangebote sind vorhanden. Im Sommer lockt insbesondere der Hemsbacher Wiesensee sowie der Alla Hopp Spielplatz zahlreiche Besucher aus der ganzen Umgebung.
Für die kleinen Bewohner Hemsbach stehen zwei Grundschulen sowie mehrere weiterführende Schulen zur Verfügung.
Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.
Für die Richtigkeit der gemachten Angaben können wir keine Gewahr übernehmen. Die Informationen in der vorliegenden Form haben wir vom Eigentümer bzw. Auftraggeber erhalten und in diesem Angebot weitergegeben, ohne Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
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