Wohnungstyp | Erdgeschoss-wohnung |
Baujahr | 2019 |
Wohnfläche ca. | 55,7 m² |
Zimmer | 2 |
Endenergiebedarf | 61,7 kWh/(m²*a) |
Ort | 69469 Weinheim |
Die charmante Zwei-Zimmer Wohnung mit ca. 55,7 m² befindet sich im Erdgeschoss eines Zwei-Familienhauses und wird gerade aufwendig mit viel Liebe zum Detail fertig gestellt.
Der Wohn- und Essraum mit integrierten Küchenanschlüssen bietet Tageslichteinstrahlung von Südwesten und Südosten. Genießen Sie ganztags helle Räumlichkeiten. Das Schlafzimmer erstreckt sich nach Südosten und hat ebenfalls auf zwei Seiten Fenster.
Ein elegant eingerichtetes Duschbad mit Fenster und eine Abstellkammer runden diese hübsche, kleine Wohnung ab. Bei der Ausstattung wurde viel Wert auf höchste Qualität gelegt.
Ein stilvoller Eichenparkettboden wird in den Wohnräumen verlegt. Die Fußbodenheizung, welche mit Gas betrieben wird sorgt für eine angenehme Wärme.
Energetisch ist die Wohnung auf dem allerneuesten Stand was sich angenehm in Ihren Nebenkosten wiederspiegeln wird.
Gerne laden wir Sie zu einer unverbindlichen Besichtigung ein.
Die Altstadt mit malerischen Gassen und Fachwerkhäusern, der mediterrane Marktplatz, die Burgen und das Schloss sind ein Anziehungspunkt.
Ganz besonders ist, dass der Gerberbach direkt vor Ihrer Tür entlang plätschert und Sie nur wenige Gehminuten vom Marktplatz entfernt sind. Alle Bedürfnisse des täglichen Lebens wie Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten, Schule, Arztpraxen, etc. können fußläufig erreicht werden.
Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.
Für die Richtigkeit der gemachten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Die Information in der vorliegenden Form haben wir vom Eigentümer bzw. Auftraggeber erhalten und in diesem Angebot weitergegeben, ohne Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
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