2 Dachgeschosswohnung in bevorzugter Lage Nähe Schlosspark nur an eine Einzelperson zu vermieten

Dachgeschosswohnung
Vermietet
2 Dachgeschosswohnung in Weinheim 2 Dachgeschosswohnung in Weinheim 2 Dachgeschosswohnung in Weinheim 2 Dachgeschosswohnung in Weinheim 2 Dachgeschosswohnung in Weinheim 2 Dachgeschosswohnung in Weinheim 2 Dachgeschosswohnung in Weinheim
Wohnungstyp Dachgeschoss­wohnung
Heizkosten sind nicht in den Nebenkosten enthalten
Wohnfläche ca. 45 m²
Zimmer 3
Endenergiebedarf 220,90 kWh/(m²*a)
Ort 69469 Weinheim
Information
Baujahr
1928
Etage
3
Schlafzimmer
1
Badezimmer
1
Haustiere
Nein
Qualität der Ausstattung
Gehoben
Kaution
3 Monatmieten
Heizungsart
Etagenheizung
Energieausweis
liegt vor
Energieausweistyp
Verbrauchsausweis
Wesentliche Energieträger
Gas
Baujahr laut Energieausweis
1928
Energie­effizienz­klasse
G
Ausstattung
  • Einbauküche
  • Keller
  • original, weiß lackierte Kassetten-Innentüren
  • Laminatböden
  • weiße Holzfenster, Isolierverglasung mit Rollläden
  • Gas-Etagenheizung (Abrechnung direkt mit den Stadtwerken)
Objektbeschreibung

Lichtdurchflutete Dachgeschosswohnung im 3. OG einer kleinen Wohneinheit.

Die ca. 45 m² Wohnfläche verteilen sich auf ein Schlafzimmer, das Wohnzimmer,die Einbauküche (ohne Spülmaschine)und ein schönes Tageslichtbad mit Wanne.

Der Vermieter bevorzugt als Mieter eine Einzelperson und ist an einem längerfristigen Mietverhältnis (mindestens 3 Jahre) interessiert.

Zum Haus gehört ein großer nach Südwesten ausgerichteter Garten mit Sitzgelegenheiten.

Durch die Dachschrägen bekommt die Wohnung ein besonders Flair und man hat einen wunderbaren Blick in die Ebene.

Die Kosten für die jährliche Wartung der Gasetagenheizung trägt der Mieter.

Lage

Wenn Sie Stadt nah, unterhalb des Schlossparks wohnen möchten, ist das die richtige Wohnung für Sie.

Beste Infrastruktur, alle Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten etc. sind vor Ort und schnell zu erreichen. Direkte Autobahnanbindung zu A 5 und A 6. Die Bahn ist ebenfalls gut und schnell zu erreichen.

Geldwäsche

Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.

Sonstiges

Für die Richtigkeit der gemachten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Die Information in der vorliegenden Form haben wir vom Eigentümer bzw. Auftraggeber erhalten und in diesem Angebot weitergegeben, ohne Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit.

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Meral Willmann
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