Haustyp | Reihenmittelhaus |
Baujahr | 1960 |
Wohnfläche ca. | 92 m² |
Grundstück ca. | 239 m² |
Nutzfläche ca. | 60 m² |
Zimmer | 4 |
Endenergiebedarf | 212,90 kWh/(m²*a) |
Ort | 68305 Mannheim |
Dieses liebenswerte Haus mit ca. 92 qm Wohnfläche liegt in angenehmer Wohngegend in Gartenstadt.
Im Jahr 1960 wurde dieses Rheinmittelhaus in Massivbauweise erbaut.
Im Erdgeschoss befindet sich die Küche, ein Wohn/Esszimmer mit Panoramafenster und mit direktem Zugang zur Süd/Terrasse in den wunderschönen Garten. Die Garderobe und das Gäste-WC mit Tageslicht befindet sich ebenfalls auf dieser Etage.
Das Obergeschoss ist mit 3 Schlafzimmern und ein Tageslichtbad mit Badewanne ausgestattet.
Das Dachgeschoss wurde ausgebaut und bietet viele Nutzungsmöglichkeiten.
Dieses Haus ist voll unterkellert, bestehend aus drei kleinen Vorratsräumen und einer Bar.
Durch den Waschraum im Keller gelangt man direkt in den Garten.
Diese Immobilie ist ideal für eine junge Familie und bietet vielerlei Gestaltungsmöglichkeiten.
Das Haus befindet sich auf einem Erbpachtgrundstück. Die jährliche Erbpacht beträgt 455,09 Euro / Jahr.
Gerne zeigen wir Ihnen diese schöne Immobilie bei einer unverbindlichen Besichtigung.
Mannheim-Gartenstadt gehört seit Jahrzehnten zu einer der schönsten und begehrtesten Wohngegenden in ganz Mannheim. Des Weiteren haben Sie zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Rad- und Wanderwege, Ärzte und Badeseen in unmittelbarer Umgebung.
Die Kosten des notariellen Kaufvertrages und der Vollzug im Grundbuch sowie die Grunderwerbsteuer in Höhe von derzeit in BW 5 % / in Hessen 6 % gehen zu Lasten des Käufers.
Unsere Angebote sind freibleibend und erfolgen auf der Basis der ortsüblichen Maklerbedingungen. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Für die Richtigkeit der gemachten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Die Information in der vorliegenden Form haben wir vom Eigentümer bzw. Auftraggeber erhalten und in diesem Angebot weitergegeben, ohne Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Dieses Exposé ist nur für den Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte verpflichtet zu Schadenersatz. Die beschriebene Immobilie bieten wir im Kundenauftrag, auf Basis unserer Geschäftsbedingungen, freibleibend zum Erwerb an.
Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.
PROFITIEREN SIE VON UNSERER LANGJÄHRIGEN ERFAHRUNG!
WIR VERMIETEN/VERKAUFEN AUCH IHRE IMMOBILIE ERFOLGREICH!
WIR BEWERTEN IHRE IMMOBILIE KOSTENLOS!
Der Erwerber zahlt an uns für den Nachweis und/oder die Vermittlung aus dem tatsächlichen Kaufpreis eine Maklerprovision in Höhe von 4,76 % (BW) oder 5,95 % (Hessen) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19 %. Die Maklerprovision ist bei Abschluss eines Kaufvertrages verdient und zur Zahlung fällig.Eine eventuell vom Verkäufer zu zahlende Provision berührt diesen Provisionsanspruch nicht.