Objektart | Verkaufsfläche |
Baujahr | 1998 |
Verkaufsfläche ca. | 91,86 m² |
Nebenfläche ca. | 7,02 m² |
Gesamtfläche ca. | 98,88 m² |
Endenergiebedarf | 110 kWh/(m²*a) |
Ort | 69469 Weinheim |
Diese Immobilie ist bestens geeignet für Handel oder Dienstleistung. Sie befindet sich im Bereich der Fußgängerzone und ist umgeben von inhabergeführten Geschäften.
Die 64 m² große Verkaufsfläche im Erdgeschoss mit ihren großzügigen Fensterfronten bietet durch ihren Zuschnitt vielfache, individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
Im Untergeschoss steht Ihnen ein weiterer Raum mit 27 m² zur Gartenseite zur Verfügung. Dieser eignet sich ideal als weitere Gewerbefläche, Lager, Archiv, Personalraum und/oder Büro. Ein Abstellraum, welcher auch als Teeküche genutzt werden kann, befindet sich ebenfalls auf dieser Etage.
Gut frequentierte Innenstadtlage von Weinheim, in unmittelbarer Nähe des historischen Marktplatzes, des Schlosses und weitläufiger Grünanlagen, öffentliche Parkplätze ausreichend vorhanden.
Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe, Fahrradstellplätze vor dem Geschäft. Hervoragende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr.
Grunderwerbsteuer, Notar und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Unsere Angebote sind freibleibend und erfolgen auf der Basis der ortsüblichen Maklerbedingungen. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Für die Richtigkeit der gemachten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Die Information in der vorliegenden Form haben wir vom Eigentümer bzw. Auftraggeber erhalten und in diesem Angebot weitergegeben, ohne Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Dieses Exposé ist nur für den Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte verpflichtet zu Schadenersatz. Die beschriebene Immobilie bieten wir im Kundenauftrag, auf Basis unserer Geschäftsbedingungen, freibleibend zum Erwerb an.
Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.
PROFITIEREN SIE VON UNSERER LANGJÄHRIGEN ERFAHRUNG!
WIR VERMIETEN/VERKAUFEN AUCH IHRE IMMOBILIE ERFOLGREICH!
WIR BEWERTEN IHRE IMMOBILIE KOSTENLOS!