Kaufpreis | 348.000 € |
Haustyp | Einfamilienhaus (freistehend) |
Baujahr | 1950 |
Modernisierung | 2010 |
Wohnfläche ca. | 145 m² |
Grundstück ca. | 470 m² |
Etagenanzahl | 2 |
Zimmer | 5 |
Ort | 69469 Weinheim - West |
Das ca. 1950 erbaute, freistehende Haus wurde im Jahr 2010 renoviert und durch einen Anbau erweitert. Die große Terrasse mit Zugang zum idyllischen Garten ist ein Highlight.
Zu der familienfreundlichen Immobilie gehören 2 Garagen und 2 - 3 Stellplätze.
EG: Diele, 1 Wohnzimmer, große Einbauküche, Tageslicht-Duschbad, 3 Schlafzimmer. OG: Diele, 2 Zimmer, 1 Tageslichtbad. Diese Wohnung ist zur Zeit noch vermietet, die Größe dieser Wohnung beträgt ca. 68 m². UG: 4 Kellerräume
Teilrenovierung notwendig.
Weinheim-West bietet beste Infrastruktur. Sehr gute Einkaufsmöglichkeiten sind gegeben. Schulen, Kindergärten, Ärzte, Straßenbahn, Sportstätten etc. sind ebenfalls in wenigen Minuten erreichbar. Hervorragende Anbindung zur A5 und A6.
Die Kosten des notariellen Kaufvertrages und der Vollzug im Grundbuch sowie die Grunderwerbsteuer in Höhe von derzeit 5 % gehen zu Lasten des Käufers.
Unsere Angebote sind freibleibend und erfolgen auf der Basis der ortsüblichen Maklerbedingungen. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Für die Richtigkeit der gemachten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Die Information in der vorliegenden Form haben wir vom Eigentümer bzw. Auftraggeber erhalten und in diesem Angebot weitergegeben, ohne Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Dieses Exposé ist nur für den Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte verpflichtet zu Schadenersatz. Die beschriebene Immobilie bieten wir im Kundenauftrag, auf Basis unserer Geschäftsbedingungen, freibleibend zum Erwerb an.
Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.
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