Haustyp | Einfamilienhaus (freistehend) |
Baujahr | 1962 |
Wohnfläche ca. | 103 m² |
Grundstück ca. | 673 m² |
Zimmer | 4 |
Endenergiebedarf | 110,2 kWh/(m²*a) |
Ort | 64683 Einhausen |
Die schöne Immobilie ist lichtdurchflutet. Von der ansprechenden Diele gelangt man in den großzügigen Wohn/Essbereich mit Zugang zur Terrasse und dem Idyllischen Garten, der nach Süden ausgerichtet ist.
Des Weiteren befindet sich auf dieser Etage eine Einbauküche und ein Tageslicht-Gästebad.
Das Obergeschoss wurde als Schlafbereich gestaltet.
Dort befinden sich 2 Schlafzimmer mit Zugang auf den Balkon, ein Tageslichtbad sowie ein kleiner Hauswirtschaftsraum/Bügelzimmer mit Fenster und ein kleiner Abstellraum ebenfalls mit Fenster.
Der Garten bietet Ihnen genügend Möglichkeiten für Gartenfeste, zum Grillen oder einfach nur zum Seele baumeln lassen.
Ihr Auto können Sie bequem in der Garage parken.
Wir freuen uns auf die gemeinsame Besichtigung mit Ihnen.
Die Gemeinde Einhausen hat ca. 6.100 Einwohner und liegt im südhessischen Kreis Bergstraße. Die nächstgelegenen Städte Bensheim und Lorsch sind ca. 10 Minuten entfernt. Die gute Infrastruktur lässt Sie problemlos am Gemeindeleben teilnehmen. Neben 4 Kindergärten verfügt die Gemeinde über zahlreiche Sport- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Sport- und Spielplätze, Tennisplätze, Hallenbad, Bücherei, Freizeitanlage).
Die Kosten des notariellen Kaufvertrages und der Vollzug im Grundbuch sowie die Grunderwerbsteuer in Höhe von derzeit in BW 5 % / in Hessen 6 % gehen zu Lasten des Käufers.
Unsere Angebote sind freibleibend und erfolgen auf der Basis der ortsüblichen Maklerbedingungen. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Für die Richtigkeit der gemachten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Die Information in der vorliegenden Form haben wir vom Eigentümer bzw. Auftraggeber erhalten und in diesem Angebot weitergegeben, ohne Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Dieses Exposé ist nur für den Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte verpflichtet zu Schadenersatz. Die beschriebene Immobilie bieten wir im Kundenauftrag, auf Basis unserer Geschäftsbedingungen, freibleibend zum Erwerb an.
Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.
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Der Erwerber zahlt an uns für den Nachweis und/oder die Vermittlung aus dem tatsächlichen Kaufpreis eine Maklerprovision in Höhe von 3,48 % (BW) oder 5,80 % (Hessen) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 16 %. Die Maklerprovision ist bei Abschluss eines Kaufvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Eine eventuell vom Verkäufer zu zahlende Provision berührt diesen Provisionsanspruch nicht.