Haustyp | Dachgeschoss |
Baujahr | 1996 |
Wohnfläche ca. | 76 m² |
Zimmer | 2 |
Endenergiebedarf | 61 kWh/(m²*a) |
Ort | 69469 Weinheim |
Die sonnige 2-Zimmer-Eigentumswohnung besticht durch eine gekonnte Aufteilung.
Von der großzügigen Diele gelangt man in das Wohn/Esszimmer mit Zugang zum Balkon.
Des Weiteren gibt es ein Schlafzimmer, eine Küche ebenfalls mit Zugang zum Balkon, ein schönes, weiß gefliestes Tageslichtbad mit Wanne und Dusche.
Ein Keller und ein Fahrradraum gehören ebenso zur Immobilie.
Ein Stellplatz im Garagengeschoss kann zusätzlich für den Kaufpreis € 18.000,-- erworben werden. Die Wohnung hat einen besonderen Charme und beeindruckt durch den schönen Süd-West-Balkon. Wir freuen uns, Ihnen unverbindlich diese schöne Immobilie zeigen zu können.
Die von uns angebotene Wohnung befindet sich in der Nähe des Schlossparks. Zum Marktplatz sind es wenige Gehminuten. Weinheim ist eine bezaubernde Kleinstadt im Nordwesten von Baden-Württemberg, im sonnenverwöhnten Rhein-Neckar-Kreis.
Beste Infrastruktur, alle Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten etc. sind vor Ort und schnell zu erreichen. Direkte Autobahnanbindung zu A 5 und A 6.
Die Kosten des notariellen Kaufvertrages und der Vollzug im Grundbuch sowie die Grunderwerbsteuer in Höhe von derzeit in BW 5 % / in Hessen 6 % gehen zu Lasten des Käufers.
Unsere Angebote sind freibleibend und erfolgen auf der Basis der ortsüblichen Maklerbedingungen. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Für die Richtigkeit der gemachten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Die Information in der vorliegenden Form haben wir vom Eigentümer bzw. Auftraggeber erhalten und in diesem Angebot weitergegeben, ohne Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Dieses Exposé ist nur für den Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte verpflichtet zu Schadenersatz. Die beschriebene Immobilie bieten wir im Kundenauftrag, auf Basis unserer Geschäftsbedingungen, freibleibend zum Erwerb an.
Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.
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Der Erwerber zahlt an uns für den Nachweis und/oder die Vermittlung aus dem tatsächlichen Kaufpreis eine Maklerprovision in Höhe von 4,76 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19 %. Die Maklerprovision ist bei Abschluss eines Kaufvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Eine eventuell vom Verkäufer zu zahlende Provision berührt diesen Provisionsanspruch nicht.