Haustyp | Etagenwohnung |
Baujahr | 1958 |
Etage | 4 von 4 |
Wohnfläche ca. | 45 m² |
Zimmer | 1 |
Endenergiebedarf | 134 kWh/(m²*a) |
Ort | 68169 Mannheim |
Die lichtdurchflutete Wohnung im 4.OG einer gepflegten Wohneinheit besticht durch die gekonnte Raumaufteilung.
Über den einladenden Flur mit kleinem Abstellraum, erreicht man das Schlafzimmer/Wohnzimmer mit Zugang zum Südbalkon, die geräumige Küche mit Speisekammer und Zugang zum Balkon und das Duschbad.
Die Immobilie ist ideal geeignet für 1-2 Personen oder für Studenten.
Wir freuen uns Ihnen diese Immobilie unverbindlich zeigen zu können.
Die helle freundliche Wohnung befindet sich direkt am Park "Neumarkt" im Stadtteil Neckarstadt-West in der Nähe der Neckarwiesen. Ruhig gelegen, da nur Anliegerverkehr, jedoch optimale Verkehrsanbindung. Haltestelle 100m entfernt, zur Uni 13 min Fahrtzeit. Kleine Geschäfte, Cafés etc. befinden sich in der Nähe.
Die Kosten des notariellen Kaufvertrages und der Vollzug im Grundbuch sowie die Grunderwerbsteuer in Höhe von derzeit in BW 5 % / in Hessen 6 % gehen zu Lasten des Käufers.
Unsere Angebote sind freibleibend und erfolgen auf der Basis der ortsüblichen Maklerbedingungen. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Für die Richtigkeit der gemachten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Die Information in der vorliegenden Form haben wir vom Eigentümer bzw. Auftraggeber erhalten und in diesem Angebot weitergegeben, ohne Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Dieses Exposé ist nur für den Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte verpflichtet zu Schadenersatz. Die beschriebene Immobilie bieten wir im Kundenauftrag, auf Basis unserer Geschäftsbedingungen, freibleibend zum Erwerb an.
Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.
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Der Erwerber zahlt an uns für den Nachweis und/oder die Vermittlung aus dem tatsächlichen Kaufpreis eine Maklerprovision in Höhe von 4,76 % (BW) oder 5,95 % (Hessen) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 19 %. Die Maklerprovision ist bei Abschluss eines Kaufvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Eine eventuell vom Verkäufer zu zahlende Provision berührt diesen Provisionsanspruch nicht.