Kaufpreis | 163.000 € |
Haustyp | Etagenwohnung |
Hausgeld | 219 € |
Vermietet | Ja |
Mieteinnahmen | 490 € pro Monat |
Wohnfläche ca. | 45,00 m² |
Zimmer | 2 |
Endenergiebedarf | 176,00 kWh/(m²*a) |
Ort | 67547 Worms |
Die Wohnung verfügt über ca. 45 m² Wohnfläche und ist für eine Kaltmiete in Höhe von 490 €/Monat vermietet.
Ihnen steht ein großes Wohn-/Esszimmer mit Zugang zum Balkon, eine kleine Küchenzeile, ein Tageslichtbad mit Wanne und ein Schlafzimmer zur Verfügung. Das hell geflieste Badezimmer ist mit einer Badewanne ausgestattet.
Ein Außenstellplatz (im Kaufpreis bereits inbegriffen), ein eigenes Kellerabteil sowie ein gemeinschaftlicher Trocken- und Fahrradraum runden dieses attraktive Immobilienangebot ab.
Da die Wohnung gut vermietet ist, eignet sich die Wohnung perfekt für einen Kapitalanleger.
Gerne laden wir Sie zu einer gemeinsamen Besichtigung ein.
Die Immobilien befindet sich in Worms, eine kreisfreie Stadt im Südöstlichen Rheinland-Pfalz, erreichbar über den Hauptbahnhof, der Autobahn Anschluss Worms A 61, die Bundestrasse 9, und B47. Durch das sehr gut ausgebaute Bus- und Bahn Netz sind Anschlüsse ohne auto möglich.
Diese Wohnung ist ruhig und doch zentral zur City gelegen. Einkaufsmöglichkeiten, Busshaltestelle, Apotheken Ärzte sind auch fußläufig erreichbar.
Grunderwerbsteuer, Notar und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Unsere Angebote sind freibleibend und erfolgen auf der Basis der ortsüblichen Maklerbedingungen. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Für die Richtigkeit der gemachten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Die Information in der vorliegenden Form haben wir vom Eigentümer bzw. Auftraggeber erhalten und in diesem Angebot weitergegeben, ohne Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Dieses Exposé ist nur für den Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte verpflichtet zu Schadenersatz. Die beschriebene Immobilie bieten wir im Kundenauftrag, auf Basis unserer Geschäftsbedingungen, freibleibend zum Erwerb an.
Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.
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Die Höhe der Provision richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen Regelungen zur Teilung der Maklerprovision. Hiernach wird die Provision regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils geltender Höhe also derzeit insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.