Kaufpreis | 780.000 € |
Haustyp | Doppelhaushälfte |
Baujahr | 1925 |
Wohnfläche ca. | 150 m² |
Grundstück ca. | 494 m² |
Zimmer | 6 |
Endenergiebedarf | 164,90 kWh/(m²*a) |
Ort | 69469 Weinheim |
Das Anwesen wurde ca. 1925 erbaut und hat den Charme der Jahrhundertwende bewahrt.
Die Lage ist hervorragend in unmittelbarer Nähe des Waldes.
Die Besitzer haben die Immobilie 2007 erworben und mit einem renommierten Architekten liebevoll saniert.
Über den hellen Flur im Erdgeschoss gelangen Sie in den sonnigen Wohn-/Essbereich und in die moderne Einbauküche mit Speisekammer und Zugang zur idyllischen Terrasse diese befindet sich im hinteren Gartenanteil.
Zudem verfügt das Erdgeschoss über ein weiteres separates Zimmer mit Blick auf den traumhaften Garten. Ein großzügiges Tageslichtbad mit Wanne und Dusche und ein Gäste-WC befinden sich ebenfalls auf dieser Etage.
Über die wunderschön geschwungene Holztreppe gelangen Sie in das Obergeschoss. Hier erwartet Sie ein Schlafzimmer mit einem separaten Ankleidezimmer und eine großzügige Terrasse mit einem herrlichen Burgenblick.
Die Terrasse ist sowohl vom Treppenhaus und auch vom Schlafzimmer zu erreichen.
Ein weiteres Zimmer sowie ein Badezimmer mit Dusche und Tageslicht befindet sich ebenfalls auf dieser Etage.
Das Dachgeschoss ist ausbaufähig.
Das Kellergeschoss ist aufgeteilt in 4 großzügige Kellerräume. Von hier gelangen Sie direkt in den idyllischen Garten. Sich vom stressigen Alltag zu erholen, sollte inmitten dieser Flora wirklich nicht schwerfallen.
Der liebevoll angelegte Garten ist nach Süden ausgerichtet und bietet die Möglichkeit die schönen Tage des Jahres an der frischen Luft zu verbringen.
Zu dieser Doppelhaushälfte im Nibelungenviertel von Weinheim gehört ebenfalls eine geräumige Garage.
Lassen Sie sich verzaubern von dieser wunderschönen Immobilie.
„Man lebt nur einmal, wir zeigen Ihnen, Wo!“
Meral Willmann und Ihr Team stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und freuen sich über Ihren Anruf 06201-875880.
Diese Doppelhaushälfte befindet sich in der Weinheimer Nordstadt.
Familien wissen insbesondere die fußläufige Nähe zur Grundschule, Kindergärten, Wald, Spielplatz, Ärzte, die Einkaufsmöglichkeiten sowie den Bahnhof zu schätzen.
Die wunderschöne Kleinstadt Weinheim liegt am Hang des Odenwaldes mit Ausrichtung zur Rheinebene.
Durch das dort herrschende milde Klima erblüht die Vegetation sehr früh und prachtvoll. In der Umgebung finden sich zahlreiche Freizeitangebote und Einkaufsmöglichkeiten.
Familien mit Kindern haben die Möglichkeit sehr gute und facettenreiche Schul- und Betreuungsangebote zu nutzen.
Durch die hervorragende Infrastruktur besteht eine sehr gute Anbindung an die A5 und A6./p>
Grunderwerbsteuer, Notar und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Unsere Angebote sind freibleibend und erfolgen auf der Basis der ortsüblichen Maklerbedingungen. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Für die Richtigkeit der gemachten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Die Information in der vorliegenden Form haben wir vom Eigentümer bzw. Auftraggeber erhalten und in diesem Angebot weitergegeben, ohne Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit.
Dieses Exposé ist nur für den Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte verpflichtet zu Schadenersatz. Die beschriebene Immobilie bieten wir im Kundenauftrag, auf Basis unserer Geschäftsbedingungen, freibleibend zum Erwerb an.
Als Immobilienmakler ist Edith Voss Immobilien GmbH & Co. KG nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien fünf Jahre aufbewahren muss.
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Die Höhe der Provision richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen Regelungen zur Teilung der Maklerprovision. Hiernach wird die Provision regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) in Höhe von 3 % zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils geltender Höhe also derzeit insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.